Fachinformationen & FAQs

Wissenswertes

Auf dieser Seite werden wir in Zukunft immer wieder wichtige Beiträge und Materialien zur ombudschaftlichen Beratung veröffentlichen und uns mit einzelnen Aspekten genauer beschäftigen. Anregungen für Themen oder Fragen nehmen wir gern entgegen 

Antworten auf oft gestellte Fragen

Wer kann sich bei einer Ombudsstelle beraten lassen?

Wir beraten Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, (Pflege-)Eltern, Sorgeberechtigte und Fachkräfte, die mit der Kinder- und Jugendhilfe zu tun haben. Wenn Du nicht sicher bist, ob wir die richtige Beratungsstelle für deine Fragen sind, können wir trotzdem ein Beratungsgespräch führen und gemeinsam herausfinden an wen Du dich wenden kannst.

Was passiert in der ersten Beratung?

In der ersten Beratung geht es vor allem darum, sich kennenzulernen und die Frage oder das Problem möglichst genau zu beschreiben und alle Informationen zusammenzutragen. Am Ende des ersten Gesprächs werden wir gemeinsam ein erstes Ziel festlegen und uns überlegen, welche Schritte wir/du als nächstes gehen können/kannst.

Spricht die Ombudsstelle mit dem Jugendamt oder z.B. der Familienhilfe?

Die Beratung in der Ombudsstelle ist vertraulich. Das heißt, erstmal darf der:die Beraterin niemandem davon erzählen, worüber ihr gesprochen habt, sofern du das nicht willst. Es gibt allerdings Ausnahmen, z.B. wenn es um schwere Straftaten geht. In der Regel wird die:der Berater:in aber in so einem Fall vorher mit dir sprechen und mit dir gemeinsam überlegen, wer eingeweiht werden muss.

Darf ich zur Beratung jemanden mitbringen?

Na klar. Zur Beratung in der Ombudsstelle kanns du immer jemanden mitbringen. Eine Freundin, Lehrerin, Eltern, Betreuer, die Familienhilfe, Nachbarn oder jemand ganz anderen. Uns ist wichtig, dass du dich wohl fühlst und offen sprechen kannst. Wenn dir eine wichtige Person dabei helfen kann, freuen wir uns darüber. Übrigens sind natürlich auch (Assistenz-)Hunde bei uns willkommen.